Einleitung
Sichere Kommunikation
Kryptographie
Probleme der Beschränkung sicherer Kommunikation
Steganographie als Schleichweg
Kryptoreglementierung - wenig Nutzen - hohe
Kosten - hohes Risiko
Wiederholt wird gegenwärtig gefordert, den Gebrauch von Kryptographie
staatlich zu beschränken. Hinter verschlossenen Türen
werden auch bereits detaillierte Überlegungen zu gesetzgeberischen
Maßnahmen diskutiert. Weil die organisierte Kriminalität
Kryptographie einsetzt und damit polizeiliche Ermittlungen erschweren
kann, hat man offensichtlich die Hoffnung, mit Hilfe einer Kryptoreglementierung
diese Formen des Verbrechens besser bekämpfen zu können.
Allein, diese Hoffnung trügt! Schlimmer noch: Kryptoreglementierung
schwächt den dringend nötigen Schutz der Kommunikation
ehrlicher Unternehmen und Privatleute. Grund für diese ernüchternde
Aussage sind die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen.
Zwei Elemente von Kryptoregulierung werden diskutiert:
Kriminelle können dieser Reglementierung einfach ausweichen:
entweder sie ignorieren sie schlicht oder sie verwenden mit der
Steganographie eine Technik, die ihre Nachrichten ebenfalls geheimhält,
deren Nutzung ein Dritter jedoch nicht einmal bemerken kann, auch
ein polizeilicher Ermittler nicht. (Mehr zu diesem Punkt weiter
unten in diesem Text.)
Von der Reglementierung getroffen werden ehrliche Unternehmen
und Privatleute: Je mehr lebenswichtige Daten sie dem Transport
über Netze anvertrauen, desto dringender brauchen sie den
Schutz guter und bezahlbarer Kryptographie. Wird Kryptographie
reglementiert, so haben Anwender keine freie Wahl mehr, unter
verschiedenen angebotenen kryptographischen Verfahren dasjenige
auszuwählen, das für ihre Anforderungen am besten geeignet
ist. Eine gefährliche Beschränkung!
Die Beschränkung auf bestimmte (möglicherweise nur schwache)
Verfahren lähmt den Wettbewerb um die beste und kostengünstigste
Lösung. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen, die sich
auf kryptographische Systeme als einem wichtigen Gebiet der Sicherheitstechnik
spezialisiert haben, werden durch eine Kryptoreglementierung empfindlich
getroffen. Sie dürfen Innovationen gar nicht mehr oder nur
verzögert durch eine langwierige Genehmigungsprozedur auf
den Markt bringen.
Und schließlich birgt die zwangsweise Hinterlegung von Schlüsseln
ein zusätzliches Risiko: Keine gegenwärtig bekannte
Technik bietet genügend Sicherheit, hinterlegte Schlüssel
wirklich sicher zu verwahren.
Daß durch eine Reglementierung erhebliche zusätzliche
Kosten entstehen, die den gegenwärtigen Anstrengungen zum
Sparen strikt zuwiderlaufen, liegt auf der Hand. Neues Personal
müßte die Einhaltung der Verbote überwachen, Institutionen
zur Hinterlegung der Schlüssel müßten eingerichtet
und geschützt werden. Das Geld wäre anderswo, auch bei
der Polizei, sinnvoller einsetzbar.
Am Ende hilft solch eine Kryptoreglementierung dann genau denen,
die sie hätte bekämpfen sollen. Denn wenn Unternehmen
und Privatleute ihre Kommunikation sensibler und wichtiger Daten
nicht mehr ausreichend schützen können, werden sie leicht
zu Opfern von Erpressung oder verbrecherischen Manipulationen
(z.B. Kreditkartenbetrug).
Die folgenden Anmerkungen beleuchten für Interessierte den
technischen und organisatorischen Hintergrund der Stellungnahme
der Gesellschaft für Informatik e.V.:
Mehr und mehr werden lebenswichtige und vertrauliche Informationen
vieler Bürger - vom Ergebnis eines Aids-Tests, dem Kontostand
oder dem vertraulichen Angebot bis hin zur Steuererklärung
oder dem Antrag auf Sozialhilfe - als sogenannte elektronische
Post über Telekommunikationsnetze übertragen. Vielfach
handelt es sich dabei um Computerdaten, die sich schnell und einfach
übertragen lassen; meistens viel schneller und billiger als
mit der klassischen Briefpost. In Wirtschaft und Verwaltung wird
diese neue Art der Übertragung zunehmend genutzt, und zwar
auch für vertrauliche und rechtsverbindliche Informationen
und Vorgänge wie Forschungsergebnisse, Kalkulationen, Angebote,
u.a.m.
Neben vielen Vorteilen birgt diese neue Art der Kommunikation
aber auch neue Risiken: Die übermittelten Daten können
nicht nur vergleichsweise einfach abgehört, sie können
auch verändert, lies:gefälscht werden. Elektronische
Post ist deshalb eher einer Postkarte vergleichbar als einem Brief,
dessen Inhalt während des Transportes immerhin durch einen
Umschlag geschützt ist.
Wer heute elektronische Post - lies "digitale Telekommunikation"-
benutzt - und das ist buchstäblich jedermann, Privatleute
ebenso wie Unternehmen und Behörden - kann verlangen, daß
dieses neue Werkzeug mindestens ebenso sicher funktioniert, wie
die klassische "gelbe Post" und das Telefon, auf die
er bisher vertraut hat. Das aber heißt:
Die neuen Übermittlungstechniken sind neuen Bedrohungen ausgesetzt:
Abhören, Verfälschen, Umleiten der Nachrichten u.a.m.
Sie verlangen zwangsläufig neue Methoden, mit denen die berechtigten
drei Forderungen erfüllt werden können.
Auch wenn die Telekommunikation keine Briefumschläge mehr
kennt, muß die Vertraulichkeit einer Nachricht gesichert
werden können. Angaben über die eigene Gesundheit, Informationen
über politische Ansichten, Zahlen über Bankkonten und
andere private Dinge sind ebensowenig für jedermanns Augen
oder Ohren bestimmt wie vertrauliche Firmenkorrespondenz, Entwicklungs-
und Fertigungsergebnisse aus Labors u.a.m.
Aber mehr noch: nicht nur die Vertraulichkeit, sondern auch die
Unversehrtheit von Nachrichten muß gewährleistet werden,
wenn Nachrichten über neue Wege übertragen und Geschäfte
nicht mehr vor Ort, sondern über Netze und weite Entfernungen
abgewickelt werden. Sollen einem Versandhaus beim Tele-Shopping
für eine Ware 500 DM überwiesen werden, dann darf niemand,
kein Hacker und kein Konkurrent, daraus "unterwegs"
den Betrag von 5000 DM machen, oder gar den Namen des Empfängers
und auch nicht den des Absenders unbemerkt verfälschen können.
Die Verschlüsselung (wissenschaftlich "Kryptographie")
ist vermutlich die wichtigste Methode, Nachrichten ähnlich
wie durch einen Briefumschlag zu schützen. Was geschieht
dabei? Die Nachrichten werden mit Hilfe eines persönlichen
Schlüssels so verändert, daß sie nur mit Hilfe
des zum Entschlüsseln passenden Schlüssels wieder lesbar
gemacht werden können.
Hierzu ein Beispiel: Ein einfacher Schlüssel ist die Vereinbarung,
jeden Buchstaben durch den nächsten im Alphabet zu ersetzen.
Aus A wird B, aus B wird C, ..., und aus Z wird wieder A.
Computerunterstützte
Verschlüsselungsverfahren sind natürlich aufwendiger
und komplizierter, aber auch wesentlich sicherer als dieses einfache
Beispiel. Gute Kryptoverfahren bieten sogar einen besseren Schutz
als klassische Briefumschläge; denn es ist viel schwieriger,
gut verschlüsselte Nachrichten ohne Kenntnis des passenden
Schlüssels lesbar zu machen, als einen Briefumschlag heimlich
zu öffnen. Schon heute setzen deshalb viele Wirtschaftsunternehmen
Verschlüsselung ein, z.B. um sich vor Wirtschaftskriminalität
wie etwa der Industriespionage zu schützen.
Voraussetzung für die Vertraulichkeit verschlüsselter
Nachrichten ist natürlich, daß die Schlüssel,
mit denen verschlüsselte Nachrichten wieder lesbar gemacht
werden können, unbedingt geheim bleiben. Denn wer den zu
einer verschlüsselten Nachricht passenden Schlüssel
kennt, kann die Nachricht entschlüsseln. Also muß,
wer einen Schlüssel benutzt, diesen dann auch gut schützen,
d.h. vor anderen verbergen.
Probleme der Beschränkung sicherer
Kommunikation
Bei den herkömmlichen Formen der Nachrichtenübermittlung
- Brief, Telefon - kann das im Grundgesetz zugesicherte Recht
auf Vertraulichkeit (Art. 10, Absatz 1, GG) aufgehoben werden
(Telefonüberwachung, Postüberwachung, Art. 10, Absatz
2, GG). Briefe dürfen unter besonderen Umständen geöffnet,
Telefongespräche dürfen von dazu eigens gesetzlich ermächtigten
Stellen abgehört werden. Diese schwerwiegende Einschränkung
des Post- und Fernmeldegeheimnisses ist nach unserer Verfassung
in der Regel nur durch einen richterlichen Beschluß in jedem
Einzelfall möglich, z.B. zur Ermittlung bei schweren Straftaten
oder Terrorismus.
Es leuchtet ein, auch für die neue Technik der Nachrichtenübermittlung
eine Möglichkeit zu fordern, mit deren Hilfe die Vertraulichkeit
von Nachrichten in ganz bestimmten Fällen eingeschränkt
werden kann. Als erstes könnte man daran denken, bei den
neuen Übertragungstechniken den "Briefumschlag"
so zu konstruieren, daß er von den befugten Stellen in den
vom Gesetz vorgesehenen Fällen wie bisher geöffnet und
der Inhalt der Nachrichten kontrolliert werden kann.
Um das zu ermöglichen, werden z.Zt. zwei Bestandteile einer
Kryptoreglementierung erörtert (vgl. Einleitung):
Leider sind diese aufs erste einleuchtend erscheinenden Maßnahmen
praktisch wirkunglos. Auch wenn (erlaubte) Verschlüsselungen
eingeschränkt werden, ist es für Kriminelle (und ebenso
für unbescholtene Bürger und ehrliche Unternehmen) nicht
schwer, Nachrichten so auszutauschen, daß kein Dritter feststellen
kann, daß darin geheime Mitteilungen enthalten sind. Eine
Übertretung des Gesetzes kann praktisch nicht festgestellt
werden. Wie ist so etwas möglich?
Steganographie als Schleichweg
Für das "Verstecken" geheimer Mitteilungen in harmlosen
Nachrichten hat sich der Begriff "Steganographie" eingebürgert.
Die geheimen Mitteilungen werden in einer großen Menge völlig
harmloser Informationen so verteilt, daß ein Dritter gar
nicht erkennt, daß es diese geheimen Mitteilungen überhaupt
gibt. Nur der Empfänger weiß, wo und wie sie zu finden
sind.
Ein klassisches Beispiel für Steganographie ist das des Mafioso,
der ein Landschaftsbild seines Kindes mit Apfel- und Kirschbäumen
an einen "Freund" verschickt. Was für einen Beobachter
wie eine harmlose Kinderzeichnung aussieht, enthält in Wirklichkeit
zusätzlich eine versteckte Mitteilung über die Uhrzeit
des nächsten Treffens. Die Zahl der Äpfel legt die Stunde
fest, die der Kirschen die Minute. Mit etwas Phantasie lassen
sich weitere Nachrichten im Bild verstecken und unbeobachtbar
übertragen, wenn man vorher die Bedeutung der Symbole abgesprochen
hat.
Mit den heutigen computerunterstützten Verfahren lassen sich
nahezu beliebig viele Daten verstecken, z.B. im Hintergrundgeräusch
eines Telefongesprächs aus einer Gaststätte. Das Verfahren
ist billig, ein handelsüblicher PC mit ebenso handelsüblicher
Software reicht völlig aus. Noch ergiebiger sind Videokonferenzen,
bei denen ständig Bilder hin- und herwandern. In den Bildpunkten
lassen sich die geheimen Mitteilungen leicht verstecken. Man braucht
nur die Farbe einzelner Bildpunkte ganz geringfügig zu verändern.
Von "außen" zu sehen - und zu messen - ist nichts.
Nur der Empfänger weiß, welche Punkte verändert
wurden und daß in diesen bestimmten Bildpunkten Nachrichten
versteckt sind.
Kryptoreglementierung - wenig Nutzen - hohe
Kosten - hohes
Risiko
Reglementierung von Verschlüsselung und speziell die zwangsweise
Hinterlegung von Schlüsseln ist eine stumpfe Waffe im Kampf
gegen das organisierte Verbrechen. Kriminelle brauchen die Art
der Verschlüsselung gar nicht mehr, die hier durch neue Verordnungen
oder Gesetze reglementiert werden soll. Wenn sie mit den neuen
Techniken der Nachrichtenübertragung heimlich Nachrichten
verschicken wollen, können sie sich der Steganographie bedienen,
und niemand wird etwas bemerken. Und nebenbei: welcher Kriminelle
ließe sich davon abhalten, verbotene Kryptographie zu verwenden,
nur weil ein Gesetz es so will?
Ein wirtschaftliches Argument kommt hinzu: Die Beschränkung
des Einsatzes kryptographischer Verfahren würde viel Geld
kosten. Das gilt nicht nur für die Überwachung, sondern
bereits für die Einrichtung der dazu notwendigen Verfahren
und Institutionen. Anderswo, gerade auch bei der Polizei, könnte
das Geld sinnvoller eingesetzt werden.
Darüber hinaus gefährdet die Reglementierung von Verschlüsselung
und die zwangsweise Schlüsselhinterlegung alle Unternehmen
und Privatleute. Denn ihnen stehen dann für den Schutz der
Vertraulichkeit und Unversehrtheit ihrer Nachrichten auch nur
beschränkte, also nur "halbwegs" sichere Verfahren
zur Verfügung. Das verschafft der organisierten Kriminalität
neue Betätigungsfelder. Sie kann die wegen der Reglementierung
nicht oder nur schwach verschlüsselt übertragenen Daten
abhören und für ihre Taten nutzen, z.B. für Kreditkartenbetrug,
den unbefugten Zugriff auf Bankkonten oder die Erpressung anhand
intimer Informationen über Gesundheit oder Verhalten der
Betroffenen.
Schlimmer noch: Kriminelle können sich (und dies vielleicht sogar unbemerkt) der hinterlegten Schlüssel bemächtigen, weil keine der gegenwärtig bekannten Techniken genügend Sicherheit bietet, hinterlegte Schlüssel ausreichend sicher zu verwahren.
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