Grundpositionen der
Gesellschaft für Informatik (GI)
zur Reglementierung von Kryptoverfahren
(1) Die GI begrüßt alle Bemühungen, die geeignet und
angemessen sind, unter den veränderten technischen
Randbedingungen weltweiter Telekommunikation und Telekooperation
die Möglichkeiten einer kriminellen Nutzung dieser neuen
Werkzeuge, insbesondere durch alle Formen des organisierten
Verbrechens, zu erschweren.
(2) Die GI hält eine Kryptoreglementierung für sachlich
ungeeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen.
(3) Die GI befürchtet, dass jedwede Reglementierung der
Kryptographie kriminellen Unternehmungen nur in die Hände
spielt. Das organisierte Verbrechen kann die bisher als Vorschlag
bekannt gewordenen Beschränkungen auf einfache Weise
unterlaufen. Normale Benutzer aber, sie seien Einzelpersonen oder
Unternehmen, werden dadurch ernstlich daran gehindert, sich gegen
unbefugte Eingriffe in ihre Kommunikation zu wehren.
Gesellschaft für Informatik e.V.
Bonn, im Januar 1997