================================================= ================================================= Grundpositionen der Gesellschaft fuer Informatik (GI) zur Reglementierung von Kryptoverfahren ================================================= ================================================= (1) Die GI begruesst alle Bemuehungen, die geeignet und angemessen sind, unter den veraenderten technischen Randbedingungen weltweiter Telekommunikation und Telekooperation die Moeglichkeiten einer kriminellen Nutzung dieser neuen Werkzeuge, insbesondere durch alle Formen des organisierten Verbrechens, zu erschweren. (2) Die GI haelt eine Kryptoreglementierung fuer sachlich ungeeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen. (3) Die GI befuerchtet, dass jedwede Reglementierung der Kryptographie kriminellen Unternehmungen nur in die Haende spielt. Das organisierte Verbrechen kann die bisher als Vorschlag bekannt gewordenen Beschraenkungen auf einfache Weise unterlaufen. Normale Benutzer aber, sie seien Einzelpersonen oder Unternehmen, werden dadurch ernstlich daran gehindert, sich gegen unbefugte Eingriffe in ihre Kommunikation zu wehren. Gesellschaft fuer Informatik Bonn, im Januar 1997