PRESSEMITTEILUNG

Zusammenfassung:

Die Gesellschaft für Informatik e.V. hält staatliche Einschränkungen der Nutzung kryptographischer Verfahren für bedenklich und als Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität für wirkungslos.


Bedenken der Gesellschaft für Informatik
gegen die staatliche Einschränkung der Kryptographie
Bonn, 30.4.1996

In der politischen Diskussion der jüngeren Vergangenheit ist wiederholt gefordert worden, den Gebrauch von Kryptographie, d.h. deren Einsatz, Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr staatlich zu beschränken. Auch in Deutschland gibt es dazu detaillierte Überlegungen in Richtung auf gesetzgeberische Maßnahmen. Hierzu erklärt die Gesellschaft für Informatik:

Wer Nachrichten überträgt, muß sich darauf verlassen können, daß diese Nachrichten unverfälscht erhalten bleiben (Integrität) und keinem Unbefugten bekannt werden (Vertraulichkeit). Diese Forderungen zu erfüllen, ist seit jeher Aufgabe einer sicheren, d.h. einer verläßlichen Kommunikation.

In einer Informationsgesellschaft, in der Unternehmen, Behörden und Privatpersonen in weiter wachsendem Maße Nachrichten über offene Kommunikations-Infrastrukturen (Netze) übertragen, wird die Forderung der Nutzer nach angemessener Sicherung der Informationen vor unerwünschter Ausspähung oder Änderung zur zentralen Frage. Diese Forderung ist erfüllbar. Bei digitaler Übertragung sind sichere kryptographische Verfahren bekannt und praktikabel, sogenannte "starke" Kryptographie-Verfahren.

Über diese starken kryptographischen Verfahren hinaus können zusätzlich steganographische Techniken verwendet werden. Mit diesen können geheime Informationen in umfangreicheren, unverfänglichen Daten so versteckt werden, daß sie sich von Dritten nicht entdecken lassen. Das aber bedeutet auch: Nicht nachweisbare, vertrauliche Kommunikation kann gar nicht verhindert werden.

Eine Überwachung von Nachrichten in digitalen Netzen ist praktisch nicht möglich, insbesondere die organisierte Kriminalität wird u.a. steganographische Techniken anwenden. Als technische Möglichkeit zur effektiven Verbrechensbekämpfung bietet sich statt einer Einschränkung der Kryptographie eher eine gezielte Überwachung der Endgeräte an, auf denen die Nachrichten im Klartext erscheinen.

Um in bestimmten Fällen die Entschlüsselung von Nachrichten in digitalen Netzen zu ermöglichen, verlangen u.a. die Strafverfolgungsbehörden eine Hinterlegung der geheimen Schlüssel. Diese Maßnahme kann aber die Abhörbarkeit der Nachrichten von Verdächtigen nicht grundsätzlich garantieren (siehe oben). Dagegen ist die Schlüsselhinterlegung ein zusätzliches Risiko für die Geheimhaltung der Schlüssel und damit der Daten aller, gerade auch der unbelasteten Teilnehmer. Durch eine zentrale Hinterlegung und zusätzliche Sicherungskopien wird diese Gefahr noch wesentlich gesteigert.

Eine Beschränkung der Kryptographie ist zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ungeeignet. Sie wird aber den dringend notwendigen Schutz von Betriebs-, Geschäfts-, Berufs- und Privatgeheimnissen gefährden.

Weitere Informationen:

Gesellschaft für Informatik e.V.
Wissenschaftszentrum
Ahrstrasse 45
D-53175 Bonn
Tel. (0228) 302-145
Fax (0228) 302-167
e-mail: Geschäftsstelle

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