PRESSEMITTEILUNG
Zusammenfassung:
Die Gesellschaft für Informatik e.V. hält staatliche
Einschränkungen der Nutzung kryptographischer Verfahren für
bedenklich und als Mittel zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität für wirkungslos.
Bedenken der Gesellschaft für
Informatik
gegen die staatliche Einschränkung der Kryptographie
Bonn, 30.4.1996
In der politischen Diskussion der jüngeren Vergangenheit ist
wiederholt gefordert worden, den Gebrauch von Kryptographie, d.h.
deren Einsatz, Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr staatlich zu
beschränken. Auch in Deutschland gibt es dazu detaillierte
Überlegungen in Richtung auf gesetzgeberische Maßnahmen. Hierzu
erklärt die Gesellschaft für Informatik:
Wer Nachrichten überträgt, muß sich darauf verlassen
können, daß diese Nachrichten unverfälscht erhalten bleiben
(Integrität) und keinem Unbefugten bekannt werden
(Vertraulichkeit). Diese Forderungen zu erfüllen, ist seit jeher
Aufgabe einer sicheren, d.h. einer verläßlichen Kommunikation.
In einer Informationsgesellschaft, in der Unternehmen,
Behörden und Privatpersonen in weiter wachsendem Maße
Nachrichten über offene Kommunikations-Infrastrukturen (Netze)
übertragen, wird die Forderung der Nutzer nach angemessener
Sicherung der Informationen vor unerwünschter Ausspähung oder
Änderung zur zentralen Frage. Diese Forderung ist erfüllbar.
Bei digitaler Übertragung sind sichere kryptographische
Verfahren bekannt und praktikabel, sogenannte "starke"
Kryptographie-Verfahren.
Über diese starken kryptographischen Verfahren hinaus können
zusätzlich steganographische Techniken verwendet werden. Mit
diesen können geheime Informationen in umfangreicheren,
unverfänglichen Daten so versteckt werden, daß sie sich von
Dritten nicht entdecken lassen. Das aber bedeutet auch: Nicht
nachweisbare, vertrauliche Kommunikation kann gar nicht
verhindert werden.
Eine Überwachung von Nachrichten in digitalen Netzen ist
praktisch nicht möglich, insbesondere die organisierte
Kriminalität wird u.a. steganographische Techniken anwenden. Als
technische Möglichkeit zur effektiven Verbrechensbekämpfung
bietet sich statt einer Einschränkung der Kryptographie eher
eine gezielte Überwachung der Endgeräte an, auf denen die
Nachrichten im Klartext erscheinen.
Um in bestimmten Fällen die Entschlüsselung von Nachrichten
in digitalen Netzen zu ermöglichen, verlangen u.a. die
Strafverfolgungsbehörden eine Hinterlegung der geheimen
Schlüssel. Diese Maßnahme kann aber die Abhörbarkeit der
Nachrichten von Verdächtigen nicht grundsätzlich garantieren
(siehe oben). Dagegen ist die Schlüsselhinterlegung ein
zusätzliches Risiko für die Geheimhaltung der Schlüssel und
damit der Daten aller, gerade auch der unbelasteten Teilnehmer.
Durch eine zentrale Hinterlegung und zusätzliche
Sicherungskopien wird diese Gefahr noch wesentlich gesteigert.
Eine Beschränkung der Kryptographie ist zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität ungeeignet. Sie wird aber den
dringend notwendigen Schutz von Betriebs-, Geschäfts-, Berufs-
und Privatgeheimnissen gefährden.
Weitere Informationen:
Gesellschaft für Informatik e.V.
Wissenschaftszentrum
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