Zusammensetzung

Mitglied der Fachgruppe "Verlässliche IT-Systeme" (FG 2.0.2, früher FG 2.5.3) sind alle Mitglieder der Gesellschaft für Informatik, die ihre Zugehörigkeit zur Fachgruppe gegenüber der GI-Geschäftsstelle schriftlich erklärt haben. Mit der Fachgruppenzugehörigkeit sind für GI-Mitglieder derzeit keine zusätzlichen Kosten verbunden. Der Fachgruppe gehören zur Zeit über 500 GI-Mitglieder an.

Wenigstens alle zwei Jahre führt die Fachgruppe (nach Fachgruppenordnung) eine Fachgruppensitzung durch, auf der ein 10-köpfiges Leitungsgremium gewählt wird. Die Sitzungen finden üblicherweise im Rahmen der von der Fachgruppe durchgeführten GI-Fachkonferenz "VIS" statt.

[ Zusammensetzung | Leitungsgremium | Sprecher | Fachgruppenordnung ]

Leitungsgremium

Das Leitungsgremium der Fachgruppe 2.0.2 (früher 2.5.3) setzt sich aus 10 Personen zusammen und wird von den Mitgliedern der Fachgruppe für zwei Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle GI-Mitglieder, die ihre Zugehörigkeit zur Fachgruppe vor der Wahl schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle der GI oder stellvertretend dem amtierenden Sprecher der Fachgruppe erklärt haben. (Siehe auch: Fachgruppenordnung.)

Die Wahl des Leitungsgremiums findet üblicherweise auf der Fachgruppensitzung im Rahmen der Tagung "Verlässliche IT-Systeme (VIS)" statt, die die Fachgruppe im Zweijahresrhythmus durchführt. Das Leitungsgremium wählt aus seinen Reihen einen Sprecher und einen Stellvertreter; diese Personen vertreten die Fachgruppe nach außen und innerhalb der GI, z.B. auf den Sitzungen des Fachbereichs 2.

Amtierende Sprecherin der Fachgruppe ist:

Prof. Dr. Andreas Pfitzmann ist stellvertretender Sprecher der Fachgruppe. Dr. Kai Rannenberg pflegt die Kontakte zur IFIP TC 11 und zu anderen in- und ausländischen Partnergesellschaften, außerdem zur ISO und dem DIN. Dr. Gerhard Weck übernimmt die Zusammenarbeit mit DECUS. Dr. Petra Wohlmacher bemüht sich um den Kontakt mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Isa Münch vertieft den Kontakt zum BSI und anderer öffentlicher Verwaltung. Dr. Helmut Stiegler nimmt den Kontakt zur GI-Safety-Gruppe auf. Jens Nedon und Prof. Dr. Andreas Pfitzmann unterstützen die Gründung eines thematischen Fachbereichs, insbesondere gegenüber dem GI-Präsidium. PR-Aktivitäten zur Arbeit der Fachgruppe haben Dirk Fox (Informatik-Spektrum, DuD) und Marit Köhntopp (WWW) übernommen. Prof. Dr. Rüdiger Grimm ist für den Betrieb der Mailingliste vis@darmstadt.gmd.de zuständig und kümmert sich um die inhaltliche Weiterentwicklung der VIS. Die Amtszeit des Leitungsgremiums begann 2001 und endet im Herbst 2003.
 
 
[ Zusammensetzung | Leitungsgremium | Sprecher | Fachgruppenordnung ]

Fachgruppenordnung der GI-Fachgruppe 2.0.2 (früher 2.5.3) 
"Verlässliche IT-Systeme" (VIS)

1. Benennung und Zuordnung

Die Fachgruppe (FG) trägt den Namen "Verlässliche IT-Systeme" (VIS).

2. Rahmenvorschriften

Für die FG sind die Satzung der GI, die Geschäftsordnung der GI-Gliederungen, die jeweiligen Beschlüsse des Präsidiums und des Fachbereiches 2 "Softwaretechnologie und Informationssysteme" (FB 2) verbindlich.

3. Aufgaben und Ziele

Die FG 2.5.3 wendet sich an Fachleute, die in der Anwendung, Entwicklung und Forschung auf dem Gebiet der V.I.S. und angrenzender Gebiete tätig sind. Sie will für diesen Kreis Fragestellungen, den Informations- und Erfahrungsaustausch und verschiedene technische Aktivitäten verfügbar machen. Zu den Zielen der FG gehören vor allem:

4. Geplante Aktivitäten

Es werden regelmäßige Fachgruppentreffen mit thematischen Schwerpunkten veranstaltet, die die Interessen von Anwendung, Entwicklung und Forschung berücksichtigen sollen. Die Fachgruppe beteiligt sich an Fachtagungen, die Bezüge zu V.I.S. aufweisen.

5. Mitgliedschaft

5.1 Jedes persönliche GI-Mitglied oder jeder Mitgliedsvertreter eines fördernden GI-Mitgliedes kann durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle Mitglied in der Fachgruppe werden. Personen, die nicht GI-Mitglied sind, kann die Fachgruppenleitung (FGL) auf schriftlichen Antrag als Mitglied in die Fachgruppe aufnehmen. Die Mitgliedschaft gilt mindestens für ein Kalenderjahr.

5.2 Die Fachgruppenmitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Jedes Fachgruppenmitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenuber der Geschäftsstelle zum Jahresende austreten. Die Erklärung muss bis zum 01.Oktober desselben Jahres oder spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe einer Anderung dieser Fachgruppenordnung oder des Beschlusses über die Erhebung oder die Erhöhung des Fachgruppenbeitrages eingegangen sein.

Die FGL kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einstimmig den Ausschluss eines Mitgliedes der Fachgruppe beschließen. Die FGL kann mehrheitlich den Ausschluss beschließen, wenn das Fachgruppenmitglied drei Monate nach Jahresbeginn seinen Beitrag noch nicht bezahlt hat, und dieser trotz Mahnung nicht innerhalb eines Monats eingeht.

5.3 Die FG kann einen Jahresbeitrag erheben. Jedes Fachgruppenmitglied ist verpflichtet, einen solchen im voraus zu bezahlen. Jedes Fachgruppenmitglied ist zur Teilnahme an den Fachgruppentreffen berechtigt.

6. Fachgruppenleitung (FGL)

6.1 Die FGL setzt sich zusammen aus bis zu zehn Mitgliedern der FG, die von der FG gewählt werden, und aus bis zu drei externen Fachexperten, die auf Vorschlag der FGL von der FAL bestätigt werden. Die Fachexperten müssen nicht GI-Mitglieder sein. Die Amtszeit der FGL ist auf maximal drei Jahre begrenzt und beginnt mit der Bestätigung der gewählten Mitglieder der FGL. Sinkt die Zahl der Gewählten durch vorzeitiges Ausscheiden unter die Zahl sechs, müssen Nachwahlen bzw. Nachberufungen vorgenommen werden; alternativ ist auch die vollständige Neuwahl zulässig.

6.2 Die FGL wählt aus ihrer Mitte den Sprecher und den stellvertretenden Sprecher der FG, deren Amtszeit spätestens mit der Amtszeit der FGL endet. Beide müssen von der FAL bestätigt werden und Mitglieder der GI sein.

6.3 Auf Vorschlag des Sprechers kann die FGL aus ihrer Mitte verantwortliche Referenten für wichtige, vordefinierte Aufgabenbereiche wählen.

6.4 Scheiden der Sprecher, sein Stellvertreter oder ein Referent vorzeitig aus der FGL aus, wird die jeweils vakante Position von der FGL durch Wahl aus ihrer Mitte neu besetzt. Alternativ ist folgendes weitergehendes Verfahren zulässig: Mit dem Ausscheiden des Sprechers legen auch sein Stellvertreter und die Referenten ihre Ämter nieder. Die FGL wählt dann aus ihrer Mitte einen neuen Sprecher, seinen Stellvertreter und sämtliche Referenten. Die Amtszeit der neu Gewählten endet spätestens mit der Amtszeit der FGL.

6.5 Die FGL kann ihren Sprecher durch Neuwahl vorzeitig von seinen Aufgaben entbinden. Im Einvernehmen mit dem Sprecher können sein Stellvertreter oder ein Referent durch Neuwahl vorzeitig von ihren Aufgaben entbunden werden.

6.6 Die FAL kann mit absoluter Mehrheit ihrer Mitglieder den Sprecher der FG von seinen Aufgaben entbinden; die Neuwahl des Sprechers erfolgt entsprechend

6.4. Erhebt die FGL gegen die Entbindung ihres Sprechers Einspruch, entscheidet das Präsidium; weist das Präsidium den Einspruch zuruck, muss die FGL neu gewählt werden.

7. Mitgliederverwaltung und Finanzen

7.1 Die Verwaltung der Daten der Fachgruppenmitglieder erfolgt ausschließlich in der GI-Geschäftsstelle.
 
 

7.2 Ein Jahresbeitrag kann mit einfacher Mehrheit der Anwesenden einer Mitgliederversammlung und mit Zustimmung des Schatzmeisters festgesetzt werden, wobei er für persönliche GI-Mitglieder bzw. den Mitgliedsvertreter eines fördernden GI-Mitgliedes deutlich niedriger sein soll als für persönliche Fachgruppenmitglieder, die nicht GI-Mitglieder sind. Der Jahresbeitrag der FG wird von der Geschäftsstelle angefordert; bei Fachgruppenmitgliedern, die zugleich GI-Mitglieder sind, wird er zusammen mit dem GI-Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. Die Festsetzung eines FG-Jahresbeitrages fur ein Kalenderjahr muss der Geschäftsstelle spätestens bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Vorjahres mitgeteilt werden. Die FG richtet für eigene Einnahmen (Fachgruppenbeiträge, Spenden, Tagungsüberschüsse u.a.) ein von der Geschäftsstelle der GI zentral verwaltetes Unterkonto ein. Die Einrichtung anderer Konten ist der Fachgruppe nicht gestattet. Die FGL einer FG mit einem Unterkonto legt dem Schatzmeister bis zum 15.05. eines jeden Jahres einen Haushaltsplan für das folgende Kalenderjahr zur Genehmigung vor. Ausgaben außerhalb dieses Haushaltsplanes bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums.

Vierteljahrlich ist eine Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der FG von der GI-Geschaftsstelle zu erstellen und der FGL zuzuleiten. Zu weiteren Einzelheiten, insbesondere über den Abruf von Mitteln bei anteiligen Tagungsüberschüssen, ist der Absatz 4.4 der Geschäftsordnung der GI-Gliederungen verbindlich.

8. Wahl von Mitgliedern der FGL

8.1 Die Wahl der FGL erfolgt durch eine Wahlversammlung. Die amtierende FGL legt die Anzahl der Mitglieder der neu zu wählenden FGL unter Berücksichtigung der Maximalzahl gemäß 6.1 fest.

8.1.1 Wahlversammlung

Der Sprecher der FG beruft mit einer Frist von sechs Wochen eine Versammlung der FG-Mitglieder ein; die Einladung muss die Zahl der zu besetzenden Positionen angeben und ihr muss eine vorläufige Liste der Kandidaten fur die FGL beigefügt sein. Der FG-Sprecher eröffnet die Wahlversammlung, veranlasst die Wahl eines Wahlleiters und übergibt diesem die Versammlungsleitung. Der Wahlleiter öffnet nochmals die Kandidatenliste; die endgültige Kandidatenliste sollte mindestens so viele Kandidaten enthalten, wie FGL-Mitglieder zu wählen sind. Sie darf nur solche Kandidaten enthalten, die in der Versammlung einer Kandidatur mündlich oder zuvor schriftlich zugestimmt haben. Gewählt ist, wer mehr "Ja"- als "Nein"-Stimmen erhält. Wurden mehr Kandidaten vorgeschlagen als Positionen in der FGL besetzt werden müssen, so sind die Kandidaten mit den höchsten Zustimmungsergebnissen (Ja/Nein-Simmen-Differenz) gewählt. Der Wahlleiter schreibt ein Wahlprotokoll, das der Wahlversammlung zur Billigung vorgelegt und an den Sprecher der FAL versandt wird mit der Bitte, die Wahl zu bestätigen.

8.2 Wahl des FG-Sprechers

Die erste Sitzung einer neu gewählten und bestätigten FGL wird vom Sprecher der FAL unter Vorlage einer Tagesordnung einberufen. Zu Beginn der Sitzung bittet er aus der Mitte der FGL um Vorschläge für das Amt des Sprechers und seines Stellvertreters und führt dann die Wahl durch. Nach erfolgter Wahl übergibt der Sitzungsleiter die Leitung an den neu gewählten Sprecher, der sein Amt solange kommissarisch ausführt, bis er von der FAL bestätigt wird; das Protokoll der ersten Sitzung wird von beiden Sitzungsleitern unterzeichnet und der FAL mit der Bitte um Bestätigung der Wahl zugeleitet. Wird die Wahl nicht bestätigt, erfolgt eine Wiederholung des Verfahrens.

9. Auflösung der FG

Die Auflösung der Fachgruppe erfolgt auf Antrag der FAL und bedarf der Bestätigung durch das Präsidium. Die FGL muss vor einem Auflösungsantrag an das Prasidium gehört werden. Falls die aufgelöste FG über eigene Mittel verfügt, werden diese dem FA gutgebracht.

10. Genehmigung und Änderung der FG-Ordnung

Änderungen dieser FGO werden auf Vorschlag der FGL in der FAL beraten und beschlossen; sie treten nach Zustimmung durch den Vorstand der GI e.V. in Kraft. Diese Ordnung wurde von der FGL am 14.11.92 verabschiedet und am 7.12.92 im Auftrag des Präsidiums genehmigt.
 
 
 

Sprecher der FG
Geschäftsführer
 
 

[ Zusammensetzung | Leitungsgremium | Sprecher | Fachgruppenordnung ]
© Alexander W. Röhm, Herbert Damker, Dirk Fox, Marit Köhntopp, Kai Rannenberg