Zusammensetzung
Mitglied der Fachgruppe "Verlässliche IT-Systeme" (FG 2.0.2, früher
FG 2.5.3) sind alle Mitglieder der Gesellschaft für Informatik, die
ihre Zugehörigkeit zur Fachgruppe gegenüber der GI-Geschäftsstelle
schriftlich erklärt haben. Mit der Fachgruppenzugehörigkeit sind
für GI-Mitglieder derzeit keine zusätzlichen Kosten verbunden.
Der Fachgruppe gehören zur Zeit über 500 GI-Mitglieder an.
Wenigstens alle zwei Jahre führt die Fachgruppe (nach Fachgruppenordnung)
eine Fachgruppensitzung durch, auf der ein 10-köpfiges Leitungsgremium
gewählt wird. Die Sitzungen finden üblicherweise im Rahmen der
von der Fachgruppe durchgeführten GI-Fachkonferenz "VIS" statt.
Leitungsgremium
Das Leitungsgremium der Fachgruppe 2.0.2 (früher 2.5.3) setzt sich
aus 10 Personen zusammen und wird von den Mitgliedern der Fachgruppe für
zwei Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle GI-Mitglieder, die ihre
Zugehörigkeit zur Fachgruppe vor der Wahl schriftlich gegenüber
der Geschäftsstelle der GI oder stellvertretend dem amtierenden Sprecher
der Fachgruppe erklärt haben. (Siehe auch: Fachgruppenordnung.)
Die Wahl des Leitungsgremiums findet üblicherweise auf der Fachgruppensitzung
im Rahmen der Tagung "Verlässliche IT-Systeme (VIS)" statt, die die
Fachgruppe im Zweijahresrhythmus durchführt. Das Leitungsgremium wählt
aus seinen Reihen einen Sprecher und einen Stellvertreter;
diese Personen vertreten die Fachgruppe nach außen und innerhalb
der GI, z.B. auf den Sitzungen des Fachbereichs 2.
Amtierende Sprecherin der Fachgruppe ist:
Marit Köhntopp
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98
D-24103 Kiel
E-Mail: marit@koehntopp.de
Telefon: +49 431 / 988-1214
Prof. Dr. Andreas Pfitzmann ist stellvertretender Sprecher der Fachgruppe.
Dr. Kai Rannenberg pflegt die Kontakte zur IFIP
TC 11 und zu anderen in- und ausländischen Partnergesellschaften,
außerdem zur ISO und dem DIN.
Dr. Gerhard Weck übernimmt die Zusammenarbeit mit DECUS. Dr. Petra
Wohlmacher bemüht sich um den Kontakt mit der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post. Isa Münch vertieft den Kontakt
zum BSI und anderer öffentlicher Verwaltung. Dr. Helmut Stiegler nimmt
den Kontakt zur GI-Safety-Gruppe auf. Jens Nedon und Prof. Dr. Andreas Pfitzmann unterstützen die Gründung eines thematischen Fachbereichs, insbesondere gegenüber dem GI-Präsidium. PR-Aktivitäten zur Arbeit der Fachgruppe haben Dirk Fox (Informatik-Spektrum, DuD) und Marit Köhntopp (WWW) übernommen. Prof. Dr. Rüdiger Grimm ist für den Betrieb der Mailingliste vis@darmstadt.gmd.de
zuständig und kümmert sich um die inhaltliche Weiterentwicklung
der VIS. Die Amtszeit des Leitungsgremiums begann 2001 und endet im Herbst
2003.
Fachgruppenordnung der GI-Fachgruppe 2.0.2 (früher 2.5.3)
"Verlässliche IT-Systeme" (VIS)
1. Benennung und Zuordnung
Die Fachgruppe (FG) trägt den Namen "Verlässliche IT-Systeme"
(VIS).
2. Rahmenvorschriften
Für die FG sind die Satzung der GI, die Geschäftsordnung der
GI-Gliederungen, die jeweiligen Beschlüsse des Präsidiums und
des Fachbereiches 2 "Softwaretechnologie und Informationssysteme" (FB 2)
verbindlich.
3. Aufgaben und Ziele
Die FG 2.5.3 wendet sich an Fachleute, die in der Anwendung, Entwicklung
und Forschung auf dem Gebiet der V.I.S. und angrenzender Gebiete tätig
sind. Sie will für diesen Kreis Fragestellungen, den Informations-
und Erfahrungsaustausch und verschiedene technische Aktivitäten verfügbar
machen. Zu den Zielen der FG gehören vor allem:
-
Schaffung von Möglichkeiten zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch
über fachliche Probleme und Ideen (insbesondere auch solcher, die
nicht in ausgereifter Form vorliegen),
-
Förderung des Informationsaustausches über Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
(Zwischenergebnisse u.a.m.),
-
Verbesserung des Kontaktes zwischen Anwendern, Herstellern und Hochschulen/Forschungseinrichtungen
(Kennenlernen der jeweiligen Probleme, usw.),
-
Erleichterung der Kontaktaufnahme zwischen Einzelpersonen oder Gruppen.
4. Geplante Aktivitäten
Es werden regelmäßige Fachgruppentreffen mit thematischen Schwerpunkten
veranstaltet, die die Interessen von Anwendung, Entwicklung und Forschung
berücksichtigen sollen. Die Fachgruppe beteiligt sich an Fachtagungen,
die Bezüge zu V.I.S. aufweisen.
5. Mitgliedschaft
5.1 Jedes persönliche GI-Mitglied oder jeder Mitgliedsvertreter eines
fördernden GI-Mitgliedes kann durch schriftliche Mitteilung an die
Geschäftsstelle Mitglied in der Fachgruppe werden. Personen, die nicht
GI-Mitglied sind, kann die Fachgruppenleitung (FGL) auf schriftlichen Antrag
als Mitglied in die Fachgruppe aufnehmen. Die Mitgliedschaft gilt mindestens
für ein Kalenderjahr.
5.2 Die Fachgruppenmitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Jedes Fachgruppenmitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenuber
der Geschäftsstelle zum Jahresende austreten. Die Erklärung muss
bis zum 01.Oktober desselben Jahres oder spätestens vier Wochen nach
Bekanntgabe einer Anderung dieser Fachgruppenordnung oder des Beschlusses
über die Erhebung oder die Erhöhung des Fachgruppenbeitrages
eingegangen sein.
Die FGL kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einstimmig den Ausschluss
eines Mitgliedes der Fachgruppe beschließen. Die FGL kann mehrheitlich
den Ausschluss beschließen, wenn das Fachgruppenmitglied drei Monate
nach Jahresbeginn seinen Beitrag noch nicht bezahlt hat, und dieser trotz
Mahnung nicht innerhalb eines Monats eingeht.
5.3 Die FG kann einen Jahresbeitrag erheben. Jedes Fachgruppenmitglied
ist verpflichtet, einen solchen im voraus zu bezahlen. Jedes Fachgruppenmitglied
ist zur Teilnahme an den Fachgruppentreffen berechtigt.
6. Fachgruppenleitung (FGL)
6.1 Die FGL setzt sich zusammen aus bis zu zehn Mitgliedern der FG, die
von der FG gewählt werden, und aus bis zu drei externen Fachexperten,
die auf Vorschlag der FGL von der FAL bestätigt werden. Die Fachexperten
müssen nicht GI-Mitglieder sein. Die Amtszeit der FGL ist auf maximal
drei Jahre begrenzt und beginnt mit der Bestätigung der gewählten
Mitglieder der FGL. Sinkt die Zahl der Gewählten durch vorzeitiges
Ausscheiden unter die Zahl sechs, müssen Nachwahlen bzw. Nachberufungen
vorgenommen werden; alternativ ist auch die vollständige Neuwahl zulässig.
6.2 Die FGL wählt aus ihrer Mitte den Sprecher und den stellvertretenden
Sprecher der FG, deren Amtszeit spätestens mit der Amtszeit der FGL
endet. Beide müssen von der FAL bestätigt werden und Mitglieder
der GI sein.
6.3 Auf Vorschlag des Sprechers kann die FGL aus ihrer Mitte verantwortliche
Referenten für wichtige, vordefinierte Aufgabenbereiche wählen.
6.4 Scheiden der Sprecher, sein Stellvertreter oder ein Referent vorzeitig
aus der FGL aus, wird die jeweils vakante Position von der FGL durch Wahl
aus ihrer Mitte neu besetzt. Alternativ ist folgendes weitergehendes Verfahren
zulässig: Mit dem Ausscheiden des Sprechers legen auch sein Stellvertreter
und die Referenten ihre Ämter nieder. Die FGL wählt dann aus
ihrer Mitte einen neuen Sprecher, seinen Stellvertreter und sämtliche
Referenten. Die Amtszeit der neu Gewählten endet spätestens mit
der Amtszeit der FGL.
6.5 Die FGL kann ihren Sprecher durch Neuwahl vorzeitig von seinen Aufgaben
entbinden. Im Einvernehmen mit dem Sprecher können sein Stellvertreter
oder ein Referent durch Neuwahl vorzeitig von ihren Aufgaben entbunden
werden.
6.6 Die FAL kann mit absoluter Mehrheit ihrer Mitglieder den Sprecher
der FG von seinen Aufgaben entbinden; die Neuwahl des Sprechers erfolgt
entsprechend
6.4. Erhebt die FGL gegen die Entbindung ihres Sprechers Einspruch,
entscheidet das Präsidium; weist das Präsidium den Einspruch
zuruck, muss die FGL neu gewählt werden.
7. Mitgliederverwaltung und Finanzen
7.1 Die Verwaltung der Daten der Fachgruppenmitglieder erfolgt ausschließlich
in der GI-Geschäftsstelle.
7.2 Ein Jahresbeitrag kann mit einfacher Mehrheit der Anwesenden einer
Mitgliederversammlung und mit Zustimmung des Schatzmeisters festgesetzt
werden, wobei er für persönliche GI-Mitglieder bzw. den Mitgliedsvertreter
eines fördernden GI-Mitgliedes deutlich niedriger sein soll als für
persönliche Fachgruppenmitglieder, die nicht GI-Mitglieder sind. Der
Jahresbeitrag der FG wird von der Geschäftsstelle angefordert; bei
Fachgruppenmitgliedern, die zugleich GI-Mitglieder sind, wird er zusammen
mit dem GI-Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. Die Festsetzung eines FG-Jahresbeitrages
fur ein Kalenderjahr muss der Geschäftsstelle spätestens bis
zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Vorjahres mitgeteilt werden.
Die FG richtet für eigene Einnahmen (Fachgruppenbeiträge, Spenden,
Tagungsüberschüsse u.a.) ein von der Geschäftsstelle der
GI zentral verwaltetes Unterkonto ein. Die Einrichtung anderer Konten ist
der Fachgruppe nicht gestattet. Die FGL einer FG mit einem Unterkonto legt
dem Schatzmeister bis zum 15.05. eines jeden Jahres einen Haushaltsplan
für das folgende Kalenderjahr zur Genehmigung vor. Ausgaben außerhalb
dieses Haushaltsplanes bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums.
Vierteljahrlich ist eine Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben
der FG von der GI-Geschaftsstelle zu erstellen und der FGL zuzuleiten.
Zu weiteren Einzelheiten, insbesondere über den Abruf von Mitteln
bei anteiligen Tagungsüberschüssen, ist der Absatz 4.4 der Geschäftsordnung
der GI-Gliederungen verbindlich.
8. Wahl von Mitgliedern der FGL
8.1 Die Wahl der FGL erfolgt durch eine Wahlversammlung. Die amtierende
FGL legt die Anzahl der Mitglieder der neu zu wählenden FGL unter
Berücksichtigung der Maximalzahl gemäß 6.1 fest.
8.1.1 Wahlversammlung
Der Sprecher der FG beruft mit einer Frist von sechs Wochen eine Versammlung
der FG-Mitglieder ein; die Einladung muss die Zahl der zu besetzenden Positionen
angeben und ihr muss eine vorläufige Liste der Kandidaten fur die
FGL beigefügt sein. Der FG-Sprecher eröffnet die Wahlversammlung,
veranlasst die Wahl eines Wahlleiters und übergibt diesem die Versammlungsleitung.
Der Wahlleiter öffnet nochmals die Kandidatenliste; die endgültige
Kandidatenliste sollte mindestens so viele Kandidaten enthalten, wie FGL-Mitglieder
zu wählen sind. Sie darf nur solche Kandidaten enthalten, die in der
Versammlung einer Kandidatur mündlich oder zuvor schriftlich zugestimmt
haben. Gewählt ist, wer mehr "Ja"- als "Nein"-Stimmen erhält.
Wurden mehr Kandidaten vorgeschlagen als Positionen in der FGL besetzt
werden müssen, so sind die Kandidaten mit den höchsten Zustimmungsergebnissen
(Ja/Nein-Simmen-Differenz) gewählt. Der Wahlleiter schreibt ein Wahlprotokoll,
das der Wahlversammlung zur Billigung vorgelegt und an den Sprecher der
FAL versandt wird mit der Bitte, die Wahl zu bestätigen.
8.2 Wahl des FG-Sprechers
Die erste Sitzung einer neu gewählten und bestätigten FGL wird
vom Sprecher der FAL unter Vorlage einer Tagesordnung einberufen. Zu Beginn
der Sitzung bittet er aus der Mitte der FGL um Vorschläge für
das Amt des Sprechers und seines Stellvertreters und führt dann die
Wahl durch. Nach erfolgter Wahl übergibt der Sitzungsleiter die Leitung
an den neu gewählten Sprecher, der sein Amt solange kommissarisch
ausführt, bis er von der FAL bestätigt wird; das Protokoll der
ersten Sitzung wird von beiden Sitzungsleitern unterzeichnet und der FAL
mit der Bitte um Bestätigung der Wahl zugeleitet. Wird die Wahl nicht
bestätigt, erfolgt eine Wiederholung des Verfahrens.
9. Auflösung der FG
Die Auflösung der Fachgruppe erfolgt auf Antrag der FAL und bedarf
der Bestätigung durch das Präsidium. Die FGL muss vor einem Auflösungsantrag
an das Prasidium gehört werden. Falls die aufgelöste FG über
eigene Mittel verfügt, werden diese dem FA gutgebracht.
10. Genehmigung und Änderung der FG-Ordnung
Änderungen dieser FGO werden auf Vorschlag der FGL in der FAL beraten
und beschlossen; sie treten nach Zustimmung durch den Vorstand der GI e.V.
in Kraft. Diese Ordnung wurde von der FGL am 14.11.92 verabschiedet und
am 7.12.92 im Auftrag des Präsidiums genehmigt.
Sprecher der FG
Geschäftsführer
© Alexander W. Röhm,
Herbert Damker, Dirk Fox, Marit Köhntopp, Kai Rannenberg