Tagungsband: Patrick Horster (Hrsg.): Chipkarten - Grundlagen, Realisierungen, Sicherheitsaspekte, Anwendungen; Proceedings der Arbeitskonferenz Chipkarten '98, DuD Fachbeiträge, Vieweg Braunschweig/Wiesbaden, 1998, ISBN 3-528-05667-3
Tagungsband: Günther Müller, Kai Rannenberg, Manfred Reitenspieß, Helmut Stiegler (Hrsg.): Verläßliche IT-Systeme: Zwischen Key Escrow und elektronischem Geld; Proceedings der GI-Fachtagung VIS '97, DuD-Fachbeiträge, Vieweg, Braunschweig/Wiesbaden, 1997, ISBN 3-528-05594-4
Tagungsband: Patrick Horster (Hrsg.): Communications and Multimedia Security II; Proceedings of the IFIP TC6/TC11 International Conference, Chapman & Hall, London 1996, ISBN 0-412-79780-1.
Tagungsband: Patrick Horster (Hrsg.): Digitale Signaturen - Grundlagen, Realisierungen, rechtliche Aspekte, Anwendungen; Proceedings der Arbeitskonferenz Digitale Signaturen 96, DuD Fachbeitraege, Vieweg Braunschweig/Wiesbaden, 1996, ISBN 3-528-05548-0.
Tagungsband: Patrick Horster (Hrsg.): Trust Center - Grundlagen, rechtliche Aspekte, Standardisierung, Realisierung; Proceedings der Arbeitskonferenz Trust Center 95, DuD Fachbeiträge, Vieweg Braunschweig/Wiesbaden, 1995, ISBN 3-528-05523-5.
Tagungsband: Hans H. Brüggemann, Waltraud Gerhardt-Häckl (Hrsg.): Verläßliche IT-Systeme; Proceedings der GI-Fachtagung VIS '95, DuD-Fachbeiträge, Vieweg, Braunschweig/Wiesbaden, 1995, ISBN 3-528-05483-2.
Tagungsband: Walter Fumy, Gisela Meister, Manfred Reitenspieß, Wolfgang Schäfer (Hrsg.): Sicherheitsschnittstellen - Konzepte, Anwendungen und Einsatzbeispiele. Proceedings des Workshops Security Application Programming Interfaces '94, Deutscher Universitäts-Verlag, Wiesbaden 1994, ISBN 3-8244-2059-7.
Tagungsband: Gerhard Weck, Patrick Horster (Hrsg.): Verläßliche Informationssysteme; Proceedings der GI-Fachtagung VIS '93, DuD-Fachbeiträge 16, Vieweg, Braunschweig/Wiesbaden, 1993, ISBN 3-528-05344-5.
Tagungsband: Andreas Pfitzmann, Eckard Raubold (Hrsg.): VIS '91 - Verläßliche Informationssysteme, Proceedings der GI-Fachtagung, Informatik Fachberichte 271, Springer Verlag, Berlin/Heidelberg 1991, ISBN 0-387-53911-5.
Die Wahlversammlung fand am 22. 9. 1999 auf der Tagung VIS'99 (Verläßliche IT-Systeme) in Essen statt. Zur Wahlleiterin wurde Frau Prof. Birgit Pfitzmann, Univ. des Saarlandes, gewählt. Die Anwesenden wurden auf die Namensgleichheit mit dem Kandidaten Andreas Pfitzmann hingewiesen; es gab keinen Einwand. Die Voraussetzungen zur Wahl sind satzungsgemäß erfüllt. Die Anzahl der Mitglieder der Fachgruppenleitung (FGL) wurde auf 10 festgesetzt. Die KandidatInnen haben sich auf der Wahlveranstaltung vorgestellt und ihre Kandidatur bestätigt. Nicht anwesend waren Herr Damm und Frau Schaumüller. Herr Damm hatte eine Erklärung geschickt, die Frau Pfitzmann zum großen Teil vorlas. Es gab 16 Kandidaten (vergl. Wahlfolie); 47 Stimmzettel wurden abgegeben. Die Auszählung wurde gemeinsam mit Herrn Dr. Michael Waidner, IBM Zurich Research, vorgenommen. Entsprechend den ausgezählten Stimmen kamen folgende 10 KandidatInnen mit nachfolgend aufgeführter Ja/Nein Stimmendifferenz auf die ersten 10 Plätze und bilden somit die neue FGL:
Gesellschaft für Informatik e.V. hält staatliche Einschränkungen der Nutzung kryptographischer Verfahren für bedenklich und als Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität für wirkungslos.
In der politischen Diskussion der jüngeren Vergangenheit ist wiederholt gefordert worden, den Gebrauch von Kryptographie, d.h. deren Einsatz, Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr staatlich zu beschränken. Auch in Deutschland gibt es dazu detaillierte Überlegungen in Richtung auf gesetzgeberische Maßnahmen. Hierzu erklärt die Gesellschaft für Informatik:
Wer Nachrichten übertraegt muß sich darauf verlassen können, daß diese Nachrichten unverfälscht erhalten bleiben (Integrität) und keinem Unbefugten bekannt werden (Vertraulichkeit).
Diese Forderungen zu erfüllen, ist seit jeher Aufgabe einer sicheren d.h. einer verläßlichen Kommunikation. In einer Informationsgesellschaft, in der Unternehmen, Behörden und Privatpersonen in weiter wachsendem Maße Nachrichten über offene Kommunikationsinfrastrukturen (Netze) übertragen, wird die Forderung der Nutzer nach angemessener Sicherung der Informationen vor unerwünschter Ausspähung oder Änderung zur zentralen Frage.
Diese Forderung ist erfüllbar. Bei digitaler Übertragung sind sichere kryptographische Verfahren bekannt und praktikabel, sogenannte "starke" Kryptographie. Über diese starken kryptographischen Verfahren hinaus können zusätzlich steganographische Techniken verwendet werden. Mit diesen können geheime Informationen in umfangreicheren, unverfänglichen Daten so versteckt werden, daß sie sich von Dritten nicht entdecken lassen. Das aber bedeutet auch: Nicht nachweisbare, vertrauliche Kommunikation kann gar nicht verhindert werden.
Eine Überwachung von Nachrichten in digitalen Netzen ist praktisch nicht möglich, insbesondere die organisierte Kriminalität wird u.a. steganographische Techniken anwenden. Als technische Möglichkeit zur effektiven Verbrechensbekämpfung bietet sich statt Einschränkung der Kryptographie eher eine gezielte Überwachung der Endgeräte an, auf denen die Nachrichten im Klartext erscheinen.
Um in bestimmten Fällen die Entschlüsselung von Nachrichten in digitalen Netzen zu ermöglichen, verlangen u.a. die Strafverfolgungsbehörden eine Hinterlegung der geheimen Schlüssel. Diese Maßnahme kann aber die Abhörbarkeit der Nachrichten von Verdächtigen nicht grundsätzlich garantieren (siehe oben). Dagegen ist die Schlüsselhinterlegung ein zusätzliches Risiko für die Geheimhaltung der Schlüssel und damit der Daten aller, gerade auch der unbelasteten Teilnehmer. Durch eine zentrale Hinterlegung und zusätzliche Sicherungskopien wird diese Gefahr noch wesentlich gesteigert.
Beschränkung der Kryptographie ist zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ungeeignet. Sie wird aber den dringend notwendigen Schutz von Betriebs-, Geschäfts-, Berufs- und Privatgeheimnissen gefährden.
Weitere Informationen: Gesellschaft für Informatik e.V.